Grüne Liste Karlsdorf-Neuthard e.V.


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Ausschuß Co2 Reduktion und Nachhaltigkeit

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GLKN stellt Anträge zur CO² Reduktion und Energiesparen

Der Klimawandel – früher als Halluzination einiger Spinner abgetan, heute eine Tatsache, wird auf unzähligen Webseiten diskutiert, ist Anlass für internationale politische Treffen und massive Forschungsanstrengungen um ihn und seine Folgen aufzuhalten.

Noch spüren wir nicht viel von den sich ändernden Umweltbedingungen, aber Prognosen führen uns
eine Zukunft vor Augen, in der unsere Kinder und Enkel teuer für die Art und Weise bezahlen müssen, wie wir heute unsere fossilen Energieträger verheizen.

Die Grüne Liste sieht die dramatische Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Ausstoß als eine der wichtigsten Aufgaben
unseres Jahrhunderts an. Diese Erkenntnis haben wir nicht erfunden und wir sind mit unserer Überzeugung auch nicht allein. Im Erneuerbaren Energien Gesetz der BRD wird folgendes gefordert:

Der Anteil der erneuerbaren Energien in der Stromversorgung soll stetig erhöht werden, und zwar auf:
35% spätestens bis 2020
50% spätestens bis 2030
65% spätestens bis 2040
80% spätestens bis 2050.

Wer aber in schon fünfeinhalb Jahren die gesetzlich geforderten 35% Regenerative Energien verwenden soll, muss rechtzeitig anfangen, überhaupt einmal aktiv zu werden!

Daher fordert die Grüne Liste, dass der gesamte Gemeinderat Ka-Neu an der Umsetzung folgender Ziele arbeitet:

1. Gründung eines
Beratenden Ausschusses „CO2-Reduktion und Nachhaltigkeit“
2. Sanierung öffentlicher Gebäude im
Passivhausstandard, Neubauten nach denselben Kriterien
3. Einkauf von
Ökostrom
4. Installation von Photovoltaikanlagen auf Kindergärten und Schulen in Ka-NeuAntragstexte könnt ihr hier wörtlich einsehen.


Und das ist der zitierte Gesetzestext im originalen Wortlaut:

Gesetz für den Vorrang Erneuerbare Energien
§ 1des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

(2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung mindestens zu erhöhen auf

Prozent spätestens bis zum Jahr 2020,

Prozent spätestens bis zum Jahr 2030,

Prozent spätestens bis zum Jahr 2040 und

Prozent spätestens bis zum Jahr 2050
und diese Strommengen in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren.
Das Ziel nach Absatz 2 Nummer 1 dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen.

(Quelle: www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/, Stand am 15. Juli 2014.)




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