Grüne Liste Karlsdorf-Neuthard e.V.


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Energetischer Ausbau der Gemeinde

GEMEINDERAT > Anträge

Antrag auf Nutzung erneurbarer Energie

Ende letzten Jahres beantragten wir bei der Gemeinde die Nutzung der öffentlichen Gebäude zur Strom und Wärmegewinnung mit Photovoltaik- und Solartechnik um die von der Bundesregierung im EEG Gesetz (siehe Text unten) gesetzten Ziele zur CO² Reduzierung und Umweltschutz umzusetzen.


Die Antwort (rechts) der Gemeinde und des Gemeinderates war eine ablehnende Haltung mit der Begründung das es nicht zu den primären Aufgaben einer Gemeinde gehört solche Projekte zu realisieren.

In Folge des Antrages wurde uns dann seitens einzelner Vertreter des Gemeinderates Ahnungslosigkeit und politisches Fehlverhalten vorgeworfen welches sich dann noch in Worten wie "Ideologisch verblendet" und Ideologisch motivierter Aktionismus" gipfelte.

Zu unsere Verwunderung haben aber jetzt alle politischen Fraktionen in Ihren Wahlprogrammen das Thema Nutzung Erneuerbare und regenerative Energie aufgenommen. Da aber erst vor wenigen Wochen auch der Antrag der Gemeindeverwaltung und Bürgermeister Weigt in Zukunft Ökostrom zu beziehen im Gemeinderat abgelehnt wurde, bestehen doch Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Aussagen der drei übrigen Fraktionen.

Wir als Grüne Liste fordern weiter die Umsetzung der EEG Gesetzgebung der Regierung.


EEG
§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
(2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung mindestens zu erhöhen auf

1.
35 Prozent spätestens bis zum Jahr 2020,
2.
50 Prozent spätestens bis zum Jahr 2030,
3.
65 Prozent spätestens bis zum Jahr 2040 und
4.
80 Prozent spätestens bis zum Jahr 2050

und diese Strommengen in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren.
(3) Das Ziel nach Absatz 2 Nummer 1 dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen.

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